Unsere Leistungen
Professionelle hauswirtschaftliche Dienstleistungen für jeden Bedarf
Weiterführung des Haushalts
Professionelle Unterstützung bei allen Aufgaben im Haushalt
- Fachkundiger und -gerechter Hausreinigungsservice
- Gardinenservice
- Fensterglas- und -rahmenreinigung
- Wäscheservice
- Bügelservice
- Betten beziehen und Wäsche sortieren
Einkauf & Versorgung
Einkaufen, Kochen und Vorratshaltung
- Einkaufsservice für Lebensmittel und Haushaltsbedarf
- Koch- und Backservice (Hausmannskost, spezielle Gerichte, Schonkost, Kuchen, Torten und Plätzchen)
- Verarbeitung von Obst und Gemüse
- Vorratshaltung und Vorratsplanung
Kinderbetreuung
Liebevolle Betreuung für Ihre Kinder
- Beaufsichtigung und Betreuung Ihrer Kinder
- Unterstützung bei Hausaufgaben
- Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder
- Fahrdienste zur Kita, Kindergarten oder Schule
Alltagsorganisation
Strukturierung und Organisation Ihres Alltags
- Tagesstrukturierung und Terminplanung
- Besorgungen und Botengänge
- Behördengänge und Schriftverkehr
Begleitung & Unterstützung
Persönliche Begleitung und Hilfe im Alltag
- Begleitung zu Arztterminen
- Begleitung zu Behörden
- Begleitung zu Einkäufen und gesellschaftlichen Anlässen
- Betreuung von Senioren und Menschen mit Behinderung
Einfache Gartenarbeit
Pflege und Gestaltung Ihres Gartens
- Bestellen des Gemüsegartens
- Rasen mähen
- Unkraut jäten
- Blumen gießen
- Laub zusammenkehren
- Leichte Pflege von Beeten und Terrassen
Fahrdienste
Zuverlässige Fahrten für Ihren Alltag
- Fahrten zu Arztterminen
- Fahrten zum Einkaufen
- Fahrten zu Behörden und anderen Terminen
- Fahrdienste zur Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule
Sie sind krank?
Unsere Dienstleisterinnen helfen Ihnen und Ihrer Familie:
- Wir versorgen Ihre Familie
- Wir betreuen Ihre Kinder
- Wir führen Ihren Haushalt
- Wir rechnen direkt mit den Sozialversicherungsträgern ab
Kontaktieren Sie uns oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Kostenübernahme
Verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung
Krankenkasse
Bei krankheitsbedingten Aushilfen können über vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden. Über unseren Dachverband bestehen Rahmenverträge mit verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, VDEK, BKK, TK, DAK, Barmer etc.).
Pflegekasse
Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI), Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege können zur Finanzierung genutzt werden.
Selbstzahler
Natürlich können Sie unsere Leistungen auch privat als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen
Welche Leistungen bieten Sie an?
Wir bieten umfassende hauswirtschaftliche Dienstleistungen an: Haushaltsführung, Einkauf und Versorgung, Kinderbetreuung, Alltagsorganisation, Begleitung zu Terminen, Gartenarbeit und Fahrdienste. Alle Leistungen können individuell kombiniert werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe?
Die Kosten können von verschiedenen Trägern übernommen werden: Ihre Krankenkasse (bei Erkrankung der Mutter), die Pflegekasse (Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege) oder Sie nutzen unsere Leistungen als Selbstzahler. Über unseren Dachverband bestehen Rahmenverträge mit verschiedenen Krankenkassen.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Ja! Seit 2009 können Steuerpflichtige 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 4.000 € von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist eine schriftliche Rechnung und die Bezahlung über ein Bankkonto.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Unsere Dienstleisterinnen sind in den Landkreisen Mühldorf am Inn und Altötting tätig. Wir decken beide Landkreise vollständig ab und sind flexibel einsetzbar.
Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe krank wird?
Bei Krankheit oder Verhinderung Ihrer Haushaltshilfe organisieren wir schnellstmöglich eine qualifizierte Vertretung. Unser Verein verfügt über ein Netzwerk erfahrener Fachkräfte, sodass die Betreuung nahtlos weitergeht.
Steuervorteile
Seit dem 1. Januar 2009 können Steuerpflichtige (Mieter oder Eigentümer) 20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis maximal 4.000 € von der Steuer absetzen. Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung über Bank.